Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Rechtliche Hinweise für Ihren Besuch

Hier finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Führungen, Veranstaltungen, Besuche sowie sonstige Angebote des Besucherbergwerks Klosterstollen Barsinghausen.

Mit dem Erwerb eines Tickets, der Anmeldung oder der Teilnahme an einer Führung erkennen Besucher diese AGB in ihrer jeweils gültigen Fassung an.

§1 Geltungsbereich

  • Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Führungen, Veranstaltungen, Besuche sowie sonstigen Angebote des Besucherbergwerks Klosterstollen Barsinghausen (nachfolgend „Betreiber“ genannt).
  • Mit dem Erwerb eines Tickets, der Anmeldung oder der Teilnahme an einer Führung erkennt der Besucher diese AGB in ihrer jeweils gültigen Fassung an.

§2 Vertragsschluss / Anmeldung

  • Der Vertrag über die Teilnahme an einer Führung oder Veranstaltung kommt mit der Buchung, Anmeldung oder dem Erwerb eines Tickets zustande.
  • Der Betreiber ist berechtigt, Buchungen oder Anmeldungen aus sachlichem Grund abzulehnen, insbesondere wenn Sicherheitsbelange, organisatorische Gründe oder behördliche Vorgaben entgegenstehen.
  • Für Gruppenführungen, Sonderveranstaltungen oder individuell vereinbarte Termine können ergänzende Vereinbarungen gelten.

§3 Teilnahmevoraussetzungen

  • Die Teilnahme an Führungen und Veranstaltungen erfolgt auf eigene Verantwortung. Dies gilt unbeschadet der gesetzlichen Haftung des Betreibers.
  • Besucher sind verpflichtet, den Anweisungen des Personals und der beauftragten Aufsichtspersonen jederzeit Folge zu leisten.
  • Personen, die offensichtlich unter Alkohol-, Drogen- oder sonstigem berauschendem Einfluss stehen oder deren Verhalten die Sicherheit oder den Ablauf der Führung beeinträchtigt, können von der Teilnahme ausgeschlossen werden.
  • Kinder und Jugendliche dürfen nur im Rahmen der jeweils vorgesehenen Regelungen teilnehmen. Soweit erforderlich, müssen sie von einer geeigneten, volljährigen Aufsichtsperson begleitet werden.
  • Der Betreiber ist berechtigt, Personen aus Sicherheitsgründen von der Teilnahme auszuschließen, wenn körperliche, gesundheitliche oder sonstige Umstände gegen eine sichere Teilnahme sprechen.

§4 Sicherheit und Verhalten unter Tage

  • Das Besucherbergwerk ist ein historisches Bergwerk mit bergbautypischen Gefahren, insbesondere niedrigen Decken, unebenen oder feuchten Wegen, beengten Bereichen, Dunkelheit sowie technischen Einrichtungen.
  • Das Betreten der untertägigen Anlagen ist ausschließlich im Rahmen einer geführten Besichtigung und nur in den dafür freigegebenen Bereichen gestattet.
  • Das eigenmächtige Verlassen der Besuchergruppe, das Betreten abgesperrter Bereiche sowie das Berühren technischer Einrichtungen ist untersagt.
  • Verhalten, das die eigene Sicherheit oder die Sicherheit anderer gefährdet (insbesondere Rennen, Drängeln, Klettern), ist untersagt.
  • Während des gesamten Aufenthalts unter Tage besteht Helmpflicht. Der Schutzhelm darf nicht abgenommen werden.
  • Bei Verstößen gegen Sicherheitsanweisungen kann der Besucher von der Führung ausgeschlossen werden.

§5 Kleidung und Ausrüstung

  • Es wird ausdrücklich empfohlen, robuste und den örtlichen Gegebenheiten entsprechende Kleidung zu tragen.
  • Festes, geschlossenes und rutschfestes Schuhwerk ist erforderlich.
  • Aufgrund der typischen Gegebenheiten (Feuchtigkeit, Schmutz, Staub, beengte Verhältnisse) kann es zu Verschmutzungen oder üblichen Beanspruchungen von Kleidung und persönlichen Gegenständen kommen.
  • Für hieraus resultierende Verschmutzungen oder Beschädigungen wird keine Haftung übernommen, soweit diese auf den typischen Gegebenheiten eines Besucherbergwerks beruhen und kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Betreibers vorliegt.

§6 Gesundheitliche Voraussetzungen

  • Die Teilnahme erfolgt auf eigene gesundheitliche Verantwortung.
  • Besucher sind selbst dafür verantwortlich zu prüfen, ob sie den körperlichen und psychischen Anforderungen gewachsen sind.
  • Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen (insbesondere Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Gleichgewichtsstörungen, Atemwegserkrankungen oder Klaustrophobie) wird empfohlen, vorab zu prüfen, ob eine Teilnahme geeignet ist.
  • Im Zweifel wird empfohlen, vorab Rücksprache mit dem Betreiber zu halten.

§7 Grubenbahn und Transportmittel

  • Die Nutzung von Transportmitteln erfolgt ausschließlich nach Anweisung des Personals.
  • Ein- und Aussteigen ist nur auf ausdrückliche Anweisung gestattet.
  • Sicherheitsanweisungen sind jederzeit einzuhalten.
  • Fahrten können bauartbedingt ruckartig erfolgen.
  • Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung, unbeschadet der gesetzlichen Haftung des Betreibers.
  • Für Schäden infolge unsachgemäßen Verhaltens oder Missachtung von Anweisungen wird keine Haftung übernommen, soweit gesetzlich zulässig.

§8 Haftung

  • Der Betreiber haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
  • Im Übrigen haftet der Betreiber bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften.
  • Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Betreiber nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besucher regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  • Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
  • Für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Gegenstände wird nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gehaftet.

§9 Hausrecht / Ausschluss von Besuchern

  • Der Betreiber übt das Hausrecht aus.
  • Besucher können bei Verstößen gegen Sicherheitsvorschriften, diese AGB oder Anweisungen des Personals ausgeschlossen werden.
  • Gleiches gilt bei Gefährdung anderer oder erheblicher Störung des Ablaufs.
  • Im Falle eines berechtigten Ausschlusses besteht kein Anspruch auf Erstattung.

§10 Absage, Abbruch und Änderungen

  • Führungen erfolgen nach dem veröffentlichten Angebot.
  • Der Betreiber kann aus sachlichem Grund (insbesondere Sicherheit, Witterung, technische Störungen, höhere Gewalt oder Personalausfall) Änderungen, Absagen oder Abbrüche vornehmen.
  • Bei vollständiger Absage wird der Eintrittspreis erstattet.
  • Weitergehende Ansprüche, insbesondere Ersatz von Reise- oder Folgekosten, sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
  • Bei Abbruch nach Beginn erfolgt eine Erstattung nur, soweit dies im Einzelfall angemessen ist.

§11 Foto-, Film- und Tonaufnahmen

  • Aufnahmen für private Zwecke sind zulässig, soweit Sicherheit und Ablauf nicht beeinträchtigt werden.
  • Blitz, zusätzliche Beleuchtung, Stative oder Drohnen bedürfen der Zustimmung.
  • Aufnahmen zu kommerziellen Zwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung.
  • Der Betreiber ist berechtigt, im Rahmen von Veranstaltungen Foto- und Videoaufnahmen zu Dokumentations- und Öffentlichkeitszwecken anzufertigen, sofern dem keine berechtigten Interessen der betroffenen Personen entgegenstehen.

§12 Tickets, Preise und Rücktritt

  • Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung veröffentlichten Preise.
  • Ein Rücktritt ist nur möglich, wenn dies ausdrücklich vereinbart oder im jeweiligen Angebot geregelt ist.
  • Sofern keine abweichende Regelung besteht, ist ein Rücktritt ausgeschlossen.
  • Bei Nichterscheinen oder verspätetem Erscheinen besteht kein Anspruch auf Teilnahme oder Erstattung, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.

§13 Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Betreibers.

§14 Schlussbestimmungen

  • Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  • Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit im Übrigen unberührt.
  • Anstelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung.
  • Für Kaufleute und juristische Personen ist Gerichtsstand der Sitz des Betreibers. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.